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Geschäftserfolg beginnt mit der richtigen Immobilie
Profitables Lottogeschäft mit vielfältigem Angebot - Ihr Traum von der Selbständigkeit in Köln!
Lottoannahmestelle in Köln
Kurzbeschreibung
RWI 1278
Lottoannahmestelle
Köln
56
Miete
1230,-
110,-
inklusive Nebenkosten
50..000,-
3 Monatsmieten
ja
ja
Verbrauchsausweis
Gas
Objektbeschreibung
Träumen Sie davon, Ihr eigenes Geschäft zu führen und Ihren Kunden ein breites Sortiment an Produkten anzubieten? Dann ist das Glücksland-Lottozentrum in Köln die perfekte Gelegenheit für Sie! Mit einer attraktiven Geschäftslage in einem frequentierten Stadtteil von Köln, bietet Ihnen dieses etablierte Geschäft zahlreiche Möglichkeiten zur Umsatzsteigerung und zur Erweiterung des Kundenstamms.
Eckdaten:
- Verkauf von Lottoscheinen
- 1. FC Köln - Ticketverkauf für Fußballfans
- Tabakwaren und Raucherzubehör
- Zeitschriften und Taschenbücher für Leseratten
- Comics für Kinder und Junggebliebene
- Verkauf von Süßigkeiten
- Getränke, inklusive Coffee-to-go
- Kohlensäureflaschen, usw.
Die Öffnungszeiten sind aktuell
in der Woche von Uhr 07:00 - Uhr 18:00 durchgehend
Samstag von Uhr 07:00 - Uhr 13:00
Die Gestaltung der Öffnungszeiten bleibt natürlich Ihnen überlassen.
Das Ladenlokal umfasst ca. 40qm zzgl. 16qm Kellerfläche/Lagerraum.
Die Ablösesumme beträgt €50.000,- zzgl. Warenbestand bei Übergabe. Der Tabakwarenbestand wird zur Zeit auf ca. €40.000,- geschätzt. Dieser kann auf Wunsch bis zum Übergabetag reduziert werden. Für "Lotto" ist wahrscheinlich eine Sicherheit von €10.000,- zu hinterlegen. Dies kann auch eine Bankbürgschaft sein.
Ausstattung
Das Geschäft verfügt über eine Lottotheke, zwei Lotto-Ausfülltische, einen großen Getränkekühlschrank, eine geleaste Kaffemaschine, eine geleaste hochmoderne Scannerkasse/Warenwirtschaft, diverse Wandregale, Kartenständer, Alarmsicherung, gefliesten Boden, einem vom geschäft erreichbaren Kellerraum und eine Toilette.
Lage
Die zentrale Lage in einem belebten Stadtteil von Köln garantiert einen stetigen Kundenstrom und ermöglicht es Ihnen, von der starken Laufkundschaft zu profitieren.
Geldwäschegesetz:
Sehr geehrte Maklerkunden/Interessenten, nach §2 Abs.1 Nr.10 des GwG (Geldwäschegesetz) sind wir seit Februar 2014 dazu verpflichtet, von unseren Kunden, mit denen wir eine Besichtigung durchführen, die Personalien bzw. bei juristischen Personen einen Handelsregisterauszug (Kopie) anzufordern und eine Kopie davon zu unseren Akten abzulegen. Von daher wäre es sehr freundlich, wenn Sie uns zum Besichtigungstermin eine Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt ausschliesslich bei Kaufobjekten oder bei Geschäften, bei denen eine Ablösesumme zu zahlen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rhein-Wupper-Immo
Tel.:
0212 - 64 27 320
Tags:
Lottoannahmestelle Köln, Lottoladen zu verkaufen, Lottobude